Um das Zusammenleben mit den Nachbarn friedlich zu gestalten, sollte man einige allgemeine Verhaltensregeln berücksichtigen. So können Sie unbehelligt den Sommer genießen:
Bitte halten Sie sich an diese Tipps, dann gibt es bestimmt keine Probleme mit den Nachbarn. Wir wünschen Ihnen einen schönen Frühling und Sommer.
Die Temperaturen steigen und die Sonne schickt ihre ersten wärmenden Strahlen – wer denkt da nicht an Urlaub? Damit Sie nach den erholsamen Tagen aber keine unangenehme Überraschung erleben, haben wir Ihnen ein paar Tipps zusammengestellt:
Wenn Sie diese Punkte beachten, dann werden Sie nicht nur einen schönen Urlaub haben, sondern auch die Rückkehr in Ihre Wohnung als erholsam empfinden.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub.
Alljährlich erhält jeder Mieter eine Betriebs- oder Nebenkostenabrechnung, die gar nicht so kompliziert ist, wie sie zuerst erscheint.
Mit Hilfe verschiedener Verteilerschlüssel werden die Kosten, die während eines bestimmten Abrechnungszeitraums – meist ein Jahr – entstanden sind, auf die Bewohner eines Hauses umgelegt. In der Regel orientiert sich der Verteilerschlüssel an der Wohnfläche oder am tatsächlichen Verbrauch (falls entsprechende Messgeräte wie z. B. Wasserzähler vorhanden sind). Letzteres ist aus technischen Gründen nicht immer möglich.
Beim Abschluss des Mietvertrags wird eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung vereinbart. In der Betriebs- oder Nebenkostenabrechnung werden dann die tatsächlichen ermittelten Kosten aufgezählt und mit den bereits bezahlten Vorauszahlungen gegen gerechnet. Sind die tatsächlichen Kosten höher als die geleisteten Vorauszahlungen, hat der Mieter eine Nachzahlung zu leisten. Fallen die entsprechenden Kosten geringer aus, bekommt der Mieter die Differenz erstattet.
Welche Kosten dürfen abgerechnet werden?
In Anlage 3 zu § 27 Absatz 1 der Zweiten Berechnungsverordnung, die auch Bestandteil des Mietvertrags ist, legt der Gesetzgeber die verschiedenen Betriebskosten fest, die abgerechnet werden können. Hierzu gehören beispielsweise die Kosten der Gebäudebrandversicherung gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und Glasschäden. Die Beleuchtungskosten für Treppenhaus, gemeinschaftlich genutzte Räume und Außenbeleuchtung sind ebenfalls zu den Nebenkosten zu rechnen. Auch die Grundsteuer darf umgelegt werden. Wasser und Abwasserkosten werden nach Verbrauch abgerechnet, falls eine Wasseruhr vorhanden ist, ansonsten über die anteilige Wohnfläche. Der Hausmeister oder Hauswart bekommt monatlich ein Entgelt, das ebenfalls in der Abrechnung auftaucht. Insgesamt 17 verschiedene Kostenarten dürfen in der Betriebskostenabrechnung in Erscheinung treten. Auch in Ihrem Mietvertrag sind die abzurechnenden Kosten aufgelistet und es wird auf die oben genannte Berechnungsverordnung hingewiesen.
Die Wohnnebenkosten sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Beispielsweise sind die Kosten für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Vergleich zu den Lebenshaltungskosten höher ausgefallen. Die Vermieter stehen hier vor dem Problem, dass sie zwar diesen Anstieg weiterberechnen müssen, aber auf die Höhe der Kosten keinen Einfluss haben, da die Kosten bei den Versorgungsunternehmen entstehen. Leittragende dieser Entwicklung sind sowohl die Mieter, die höhere Kosten in Kauf nehmen müssen, als auch die Vermieter, die vom Gesetzgeber zur Ermittlung, Verteilung und zum Einzug der Nebenkosten verpflichtet werden.
Maßgeblich für das Einnisten von Schimmelpilzen ist meistens eine spezifische Konstellation von Luftfeuchte, Raumtemperatur und mangelnder Belüftung.
Die relative Luftfeuchtigkeit im Raum kann mit einem Raumklimamessgerät gemessen werden. Normalerweise herrscht in Wohnräumen eine relative Luftfeuchtigkeit von etwa 40 – 60 % und eine Raumtemperatur von etwa 18 – 24 °C. Liegt eine Luftfeuchtigkeit von mehr als 60 % vor, sind beste Startbedingungen für die Schimmelpilzbildung gegeben.
Dieses zu feuchte Raumklima kann leicht entstehen, wenn beispielsweise neue, gut abgedichtete Fenster eingebaut wurden oder in Badezimmern häufig geduscht und feuchte Wäsche aufgehängt wird. Begünstigt wird die ganze Misere dann durch verminderte Luftzirkulation gerade in Ecken und hinter Möbeln, sodass sich hier unbemerkt Kondenswasser niederschlägt. Hier können sich die Schimmelpilze rasant vermehren.
Alle betroffenen Stellen müssen vollständig vom Schimmel befreit werden, das heißt, dass die Tapete oder der Putz entfernt werden muss. Anschließend muss eine biologische Anti-Schimmelbehandlung erfolgen, die für Menschen unschädlich ist, aber die restlichen, im Mauerwerk liegenden Schimmelbestandteile beseitigt. Um eine erneute Schimmelbildung endgültig zu vermeiden, darf es nicht mehr zu Kondensatbildung kommen – unter anderem durch ausreichende Belüftung.
Als wenn’s im Wohnzimmer regnen würde…
Feuchtigkeit in Wohnräumen ist an sich eine ganz normale Angelegenheit. Wir atmen, kochen, duschen und erzeugen auf diese Weise Wasserdampf. Auch Pflanzen verursachen vermehrte Luftfeuchtigkeit. Die Raumluft wird mit Wasserdampf angereichert – ihre Speicherkapazität ist aber nicht unbegrenzt. Wer also seine Wäsche im Badezimmer trocknet, zudem vorher noch geduscht hat und nicht für genügend Frischluftzufuhr sorgt, darf sich nicht wundern, wenn es selbst bei der gesündesten Bausubstanz auf Dauer zu Schimmelpilzbildung kommt.
Checkliste Richtiges Heizen und Lüften
Der Winter rüttelt an den Fenstern, Nebel kriechen durch die Nacht – höchste Zeit, sich und das Zuhause warm einzupacken. Rüsten Sie sich mit unseren Wärme-Ideen für Sie und Ihr Zuhause.
Vorhang auf für mehr Wärme:
Verdecken Gardinen den Heizkörper? Ziehen Sie diese zur Seite. Nur dann kann sich die Heizungswärme ungehindert im Raum verteilen.
Mit Rollläden Heizkosten senken:
Nach Einbruch der Dunkelheit sperren Rollläden und Jalousien Einblick und Kälte aus. So sparen Sie viel Energie.
Gratiswärme anzapfen:
Ziehen Sie an Südfenstern tagsüber die Gardinen zur Seite, denn auch im Winter funktioniert der Treibhaus-Effekt – die Sonne wärmt die Raumluft durch die Glasscheiben.
Wohnzimmer & Glashaus trennen:
Lassen Sie den Wintergarten ab Herbst unbeheizt? Glasflächen sammeln bei Sonne Wärme und verlieren diese nachts. Also abends Türen zum Anbau schließen, sonst heizen Sie ihn mit.
Nachhitze nutzen bei Nacht:
Stellen Sie nachts die Heizung ein paar Grade niedriger (ideal: automatische Nacht-Absenkung). Die Zimmerwände geben Wärme an die kühlere Raumluft ab, das Zimmer kühlt nur wenig aus. Wichtig: Thermostat nicht unter 18 Grad stellen, sonst frisst das Aufheizen morgens die Energie-Ersparnis auf.
Möbel rücken gegen Zugluft:
Stehen Sessel oder Sofa zwischen Fenstern, stört Zugluft Ihr Wohlbehagen: Raumluft kühlt sich an den Scheiben ab und fällt nach unten ab, eine Luftströmung entsteht. Sie fühlen sich unwohl, empfinden den Raum als zugig und kühl. Möbelrücken hilft: Verlegen Sie Ihren Winter-Ruheplatz besser an eine wärmere Innenwand.
Nasszellen trocken heizen:
Wenn Sie das Badezimmer nur kurz heizen, erwärmt sich die Raumluft schnell, doch die Wände bleiben kühl – nach dem Ausschalten der Heizung sinkt die Raumtemperatur. Unangenehme Folge: An den kühleren Wänden verflüssigt sich der Wasserdampf, das Bad wird und bleibt feucht. Deshalb das Bad möglichst ständig und gleichmäßig heizen.
Frischluft gegen Schimmel:
Ständiges Lüften über Kippfenster kühlt Wände zu stark aus, besonders rund ums Fenster. Feuchtigkeit aus der warmen Raumluft schlägt sich nieder – Schimmel bildet sich. Öffnen Sie lieber das Fenster alle zwei Stunden für zehn Minuten komplett. Schließen Sie währenddessen das Thermostatventil der Heizung.
Ritz & Schlitz an Haustür dichten:
Pfeift der Wind unter der Haustür herein, sollten Sie eine alte Decke zusammenrollen und die „Wurst“ innen vor die Tür legen. In vielen Geschäften gibt es aber auch schöne Luftdurchzugsstopper in Form von lustigen Tieren.
Mollige Kleider dank Verschiebetrick:
Große Schränke an der Außenwand wirken wie eine zusätzliche Innendämmung ohne Dampfsperre. Folge: Kondenswasser und Schimmel können sich an Schrank und Wand bilden. Kleider und Wäsche werden feucht. Abhilfe: Schrank wegrücken und fünf Zentimeter Abstand lassen, sodass genügend Luft hinter den Schränken zirkulieren kann.
Wolle am Leib gleicht Kühle aus:
Stellen Sie das Thermostatventil ein Grad kühler – von 23 auf 22, von 22 auf 21 Grad. Keine Angst, Sie frieren deshalb nicht, sparen aber ca. sechs Prozent Heizenergie. Und finden Sie es doch ein bisschen kühl: Ein Pullover hilft.
Heizkörper sind keine Wäschetrockner:
Feuchte Wäscheteile nicht auf den Heizkörper legen, denn die Wärme kann sich nicht im Raum verteilen und der Thermostat signalisiert: mehr heizen. Sie verbrauchen unnötig Energie, ohne behagliche Wärme zu erzielen. Die Feuchtigkeit in der Wäsche verdampft und schlägt sich an den kühleren Wänden und Fenstern nieder, wo sie kondensiert. Deshalb darf Wäsche nicht in der Wohnung getrocknet werden, sondern im Keller (Trockenraum) oder mit Hilfe eines Trockners.
Fenster auf, wenn der Wind pfeift:
Jetzt ist die ideale Zeit fürs Lüften und Trocknen des Kellers: Lüften Sie immer dann, wenn die Außenluft kälter ist als Kellerluft und -wände (meist um 10 Grad). Sonst kühlt die warme Außenluft an den Wänden ab, Kondenswasser bildet sich: Der Keller wird nicht trockener, sondern feuchter.
Öl hamstern – besser jetzt als im Januar:
Damit die Ölheizung Sie nicht im Kalten sitzen lässt, sollten Sie allerspätestens jetzt den Tankvorrat überprüfen und ergänzen.
Heizung entlüften gegen Wärmestau:
Gluckert es im Heizkörper, steckt Luft im System – das Warmwasser zirkuliert nicht und es bleibt kalt, obwohl die Heizung schuftet. Entlüften Sie den Heizkörper: Öffnen Sie das Lüftungsventil. Sobald Wasser austritt (mit Lappen und Behältern auffangen), sofort wieder schließen.
Vor und nach dem Einzug gibt es einige Dinge zu erledigen. Je früher Sie es angehen, umso besser. Damit Sie nichts vergessen, haben wir Ihnen diese Checkliste zusammengestellt.
Vor dem Umzug
Nach dem Umzug:
Hinweis: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ein leidiges Thema, das in vielen Hausgemeinschaften immer wieder die Gemüter erhitzt, ist die Durchführung der Kehrwoche. Die Beschwerden über die mangelhafte oder gar nicht durchgeführte Kehrwoche reißen nicht ab und sind nach wie vor die unangefochtene Nummer eins auf der Hitliste der Beanstandungen.
Dabei nimmt die Kehrwoche wirklich keinen großen Zeit- und Arbeitsaufwand in Anspruch. Sie sollte lediglich gemäß Putzplan durchgeführt werden und es sollte darauf geachtet werden, dass der Bodenbelag dabei keinen Schaden nimmt. Parkett-, Steinholz-, und Kunststofffußböden dürfen also nicht gescheuert werden, sondern sind mit geeigneten Mitteln zu pflegen.
Es sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sicherlich keine Welt zusammenbricht, wenn Sie einmal vergessen haben, Ihrer Verpflichtung nachzukommen, das Treppenhaus zu wischen oder draußen zu fegen. Ihre Nachbarn sind auch nur Menschen und haben bestimmt Verständnis dafür. Sollte dieses Versäumnis aber zu einem Dauerzustand werden, ist dies nicht nur eine Verletzung der Hausordnung, sondern auch Ihren Nachbarn gegenüber äußerst unfair.
Denn für den Fall, dass der Reinigungsplan überhaupt nicht eingehalten wird und auch klärende Gespräche das Problem – im wahrsten Sinne des Wortes – nicht „bereinigen“ können, sieht sich die KREISBAU OSTALB leider gezwungen, eine Fremdfirma zu beauftragen. Die Kosten dafür werden dann auf die betreffenden Mieter umgelegt.
Liebe Mieter, fragen Sie sich bitte, ob das wirklich sein muss. Denn schließlich wollen wir doch alle unser Geld lieber für Dinge ausgeben, die es wirklich wert sind. Also, fassen Sie sich ein Herz und halten Sie sich an den Reinigungsplan. Sie vergeben sich nichts damit und vermeiden schlechte Stimmung in der Hausgemeinschaft.
Aktuelle Kehrwochenpläne erhalten Sie direkt bei der KREISBAU OSTALB unter der Telefonnummer 07361 9772-0. Diese hängen selbstverständlich auch im Gebäude aus.
Der liebe Nachbar, ist er nicht ein Mensch wie du und ich? Er fegt das Treppenhaus nicht, hält sich nicht an Reinigungspläne, ist, ungeachtet niedrigster Außentemperaturen, ein notorischer Dauerlüfter, sammelt seine Schuhe tonnenweise vor der Tür, hat Kinder, die viel zu oft viel zu laut sind, feiert ununterbrochen Partys und wenn er nicht gerade die Ausfahrt zuparkt, vergisst er prinzipiell, die Haustür abzuschließen.
Alle genannten und ungenannten Ärgernisse können sich zu echten Streitpunkten entwickeln und das Verhältnis zwischen den Mietern empfindlich stören. Und das muss doch nun wirklich nicht sein.
Es geht auch anders
Um das Miteinander unter einem Dach zu erleichtern, gilt für alle die Hausordnung, die Sie zusammen mit Ihrem Mietvertrag erhalten haben. Bitte halten Sie sich daran, auch wenn es manchmal schwerfällt. Es erleichtert den Umgang mit Ihren Nachbarn und auch Sie selbst können davon nur profitieren.
Sicherlich nimmt niemand Ihrer Nachbarn Anstoß daran, wenn Sie es beim Lüften des Treppenhauses einmal zu gut meinen. Sollte dies allerdings häufiger passieren, steigt natürlich auch die Auskühlungsgefahr und das schafft nicht nur eine ungemütliche Atmosphäre, sondern schlägt sich nachher auch auf die Heizkosten nieder. Und somit schaden Sie nicht nur Ihren Nachbarn, sondern auch sich selbst.
Auch falsch geparkte Autos und zugeparkte Einfahrten können nicht nur für Ihre Nachbarn ein Ärgernis sein, sondern haben leider auch schon das ein oder andere Mal dazu geführt, das im Ernstfall Rettungskräfte nicht rechtzeitig vor Ort sein konnten.
Kurz und knapp sollte sich jeder den Satz merken: „Behandle niemanden, wie du selbst nicht behandelt werden möchtest.“ Natürlich ist es verständlich, dass es zum Beispiel bei einer Geburtstagsfeier einmal etwas lauter werden kann – und das auch über die vorgeschriebene Uhrzeit hinaus. Deshalb sprechen Sie bitte mit Ihren Nachbarn und informieren Sie diese frühzeitig. Sie haben sicherlich Verständnis dafür.
Auch wenn sie einen Ihrer Nachbarn dabei ertappen, dass er es mit der Hausordnung nicht ganz so ernst nimmt, sollte der erste Weg immer das persönliche Gespräch sein. Machen Sie doch einfach mal den ersten Schritt – auch wenn es schwerfällt und Sie sich vielleicht nicht so gut verstehen. Es lohnt sich bestimmt! Wenn alle Stricke reißen, hilft Ihnen natürlich gerne unsere Sachgebietsleiterin Julia Kaufmann weiter. In diesem Sinne: Auf gute Nachbarschaft.
Im Alltag sinnvoll Wasser sparen:
Hier kann das Wasser im Laufe eines Tages verschwinden, ein Überblick:
Da die Strompreise immer weiter steigen, hilft nur Strom sparen:
Haushaltsgeräte:
Kühlschrank, Gefriertruhe, Waschmaschine und Wäschetrockner verbrauchen besonders viel Strom. Kaufen Sie moderne, effiziente Geräte der Energieklasse A+, A++ oder A+++.
Richtig kühlen:
Stellen Sie Kühlschrank und Gefriertruhe nicht direkt neben Heizung oder Herd. Auch direkte Sonneneinstrahlung erhöht den Stromverbrauch. Halten Sie die Lüftungsgitter staubfrei und offen. Lagern Sie Ihre Lebensmittel im Kühlschrank bei +5 bis +7 °C, im Gefriergerät bei -18 °C. Drücken Sie den Superfrost-Schalter nur zum Einfrieren größerer Mengen. Lagern Sie keine warmen Speisen ein. Öffnen Sie die Tür immer nur kurz. Tauen Sie die Geräte regelmäßig ab. Moderne Kühlschränke und Gefriertruhen machen das automatisch.
Richtig kochen:
Kochen Sie Gemüse mit wenig Wasser. Verwenden Sie jeweils den kleinstmöglichen Topf und die dazu passende Kochplatte. Schließen Sie den Topf mit einem passenden Deckel. Schalten Sie den Elektroherd möglichst früh herunter. Nutzen Sie die Restwärme aus – das spart Energie.
Richtig waschen:
Trennen Sie Ihre Wäsche nach Farbe, Material und Verschmutzung. Stimmen Sie Waschprogramm und Waschmittel optimal auf die Wäsche ab. Waschen Sie bei möglichst niedrigen Temperaturen – meist reichen 30 oder 40° C aus. Nutzen Sie die Kapazität Ihrer Waschmaschine.
Richtig trocknen:
Trocknen Sie Ihre Wäsche auf einer Leine oder auf einem Wäscheständer. Wäschetrockner verbrauchen sehr viel Energie.
Richtig spülen:
Starten Sie den Geschirrspüler nur voll beladen. Nutzen Sie Spar- oder Kurzprogramme für leicht verschmutztes Geschirr. Wischen Sie Speisereste ab – nicht abspülen. 60 Zentimeter breite Geschirrspüler arbeiten meist wirtschaftlicher als schmale 45er-Modelle.
Richtig abschalten:
Fernseher, Stereoanlage und Computer verbrauchen auch im Bereitschaftsmodus (Stand-by) noch Strom. Trennen Sie die Geräte nach Gebrauch vom Netz. Ziehen Sie den Netzstecker oder verwenden Sie eine Steckerleiste mit Schalter. Abschalten am Gerät selbst reicht meist nicht aus.
Richtig beleuchten:
Setzen Sie Energiesparlampen oder LEDs ein. Diese verbrauchen weniger Strom.
Den richtigen Stromanbieter auswählen:
Sie können Ihren Stromanbieter für Ihre Wohnung meist selbst auswählen. Nutzen Sie dafür die gängigen Vergleichsportale und suchen Sie sich Ihren Stromanbieter selbst aus. Je nach dem, worauf Sie Wert legen, kann das zum Beispiel der günstigste oder aber auch ein Ökostromanbieter sein. Sie haben die Wahl.
Schnee und Eis machen es uns im Winter nicht einfach, doch mit ein bisschen Mithilfe und vorausschauendem Handeln können die Gehwege und Einfahrten gefahrlos von jedermann genutzt werden. Wichtig zu wissen ist, dass in den jeweiligen Städten und Gemeinden unterschiedliche Streupflichtsatzungen gelten. Daher ist es die Fürsorgepflicht jedes Einzelnen, sich entsprechend zu informieren und aktiv zu werden.
In den meisten Städten und Gemeinden müssen die Bewohner dafür sorgen, dass an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 20 Uhr die Gehwege vor ihrem Haus von Schnee geräumt und gestreut sind. Passanten sollen die Gehwege jederzeit nutzen können, daher sind Gehwege so zu räumen und zu streuen, dass Fußgänger problemlos aneinander vorbeikommen. Falls erforderlich, müssen die Gehwege auch mehrmals täglich von Schnee und Eis befreit werden.
In den meisten Fällen endet die Räum- und Streupflicht für die Bewohner täglich ab 20 Uhr, besondere Anlässe wie Publikumsverkehr vor Gaststätten oder anderen Veranstaltungsorten bilden hierbei jedoch eine Ausnahme.
Für die Räum- und Streuarbeiten gelten meist folgende Punkte:
Haftung bei Unfällen
Werden die oben genannten Punkte beachtet und ordnungsgemäß ausgeführt, so kommen die Bewohner ihrer zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflicht ausreichend nach. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die Räum- und Streupflicht kann es bei einem Unfall jedoch zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen kommen, sodass die Bewohner für den entstandenen Schaden aufkommen müssen. Auch bereits ein folgenloser Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt. Die KREISBAU OSTALB empfiehlt daher allen Eigentümern und Mietern, eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme abzuschließen. Außerdem ist die Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung Teil des Mietvertrags der KREISBAU OSTALB.
Beauftragung von externen Winterdiensten
Die KREISBAU OSTALB vergibt den Winterdienst oftmals an externe Dienstleister, sodass die Bewohner von ihrer Pflicht entlastet werden. Hier wird in einem Leistungsverzeichnis mit dem externen Dienstleister genau definiert, dass die Räum- und Streupflicht durch das Unternehmen zwei Mal täglich übernommen wird. Häufigeres Räumen und Streuen durch ein externes Unternehmen ist leider nicht möglich bzw. sehr teuer.
Bei starken Schneefällen und Glatteis kann es daher vorkommen, dass die Gehwege über einen längeren Zeitraum nicht geräumt oder gestreut werden. Daher sind hier die Bewohner in der Pflicht, den zusätzlich nötigen Winterdienst auszuführen.
Die in den jeweiligen Gebäuden ausgehängten Kehrwochenpläne informieren darüber, wer in welcher Woche bei extremen Wetterverhältnissen die Räum- und Streupflicht zu übernehmen hat.
Streupflichtsatzung der einzelnen Städte und Gemeinden
Einzelheiten zu der für Sie geltenden Räum- und Streupflicht können der jeweiligen Streupflichtsatzung der einzelnen Gemeinden und Städte entnommen werden.
Diese sind unter folgenden Links abrufbar: