Bevor auf der Baustelle des geplanten 3. Bauabschnitts etwas zu sehen ist, wurden bereits viele Arbeitsstunden in die Planung des Neubauprojekts investiert. Beispielsweise fließen in die planerischen Überlegungen das Baugrundgutachten, die Anforderungen an den Brandschutz, statische Erfordernisse, energetische und baurechtliche Rahmenbedingungen, die Finanzierung und Vermarktung ein.
Der Bauherr, die Architekten, Fachingenieure und die Baurechtsbehörde können diesen umfangreichen und anspruchsvollen Abstimmungsvorgang mit der Baugenehmigung abschließen. Im 3. Bauabschnitt sind zwei dreigeschossige Baukörper geplant. Die bestehende Tiefgarage wird erweitert und bindet die beiden Baukörper an die vorhandene Erschließung an.
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